Zum 1. Januar 2022 tritt die Novelle des deutschen Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG3) sowie die Verordnung über die Anforderungen an die Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (BehandlungsVO) in Kraft.

Ziel des Gesetzes sowie der Verordnung ist es, das Netz an Rückgabestellen auszuweiten, um die Sammelquote von Elektro (nik) – Altgeräten zu erhöhen und die Qualität der abfalltechnischen Behandlung zu verbessern. Die aktuelle Sammelquote für Altgeräte liegt derzeit bei ca. 44 % der In Verkehr gebrachten Jahresmenge, in der WEEE – Richtlinie 2012/19/EU ist seit…