Übernahme der ElektroG. Verpflichtungen als Bevollmächtigter

Jeder Inverkehrbringer/ Hersteller hat die Niederlassungspflichten (rechtliche selbständige Organisation oder Person) in jedem EU Land zu beachten. Verfügt er über keine entsprechende Organisation oder Person, kann er alle Registrierungs- und Rücknahmeverpflichtungen auf einen Bevollmächtigten übertragen.

PV CYCLE hat ein akkreditiertes Partnerunternehmen an der Seite, das eine solche Bevollmächtigung oder Authorized Representative (AR) in jedem EU Land übernehmen kann.

Ihre Anfragen zum WEEE / ElektroG Bevollmächtigten Service können Sie hier adressieren