ERWERBERPFLICHTEN
Als Beleg für eine bei der Stiftung EAR erfolgte Registrierung erhält jeder Inverkehrbringer / Hersteller eine WEEE Reg. Nr. , die er in seinen Liefer- und Rechnungsdokumenten aufführen muss.
Für den Erwerber von neuen Solarmodulen besteht eine Informationspflicht, die Registrierung der erworbenen Marke und des gewählten Herstellers zu prüfen.
Der Vertrieb von nicht registrierten Modulherstellern und -marken ist strafbar. Eine Missachtung dieser Vorgabe kann für den Hersteller und für den Erwerber empfindliche Geldstrafen und ein Vertriebs- und Betreiberverbot zur Folge haben.
Wird eine Missachtung ermittelt, werden dem Erwerber die gleichen gesetzlichen Pflichten auferlegt wie dem Hersteller, d.h. er übernimmt die entsprechenden kollektiven Rücknahme- und Mitteilungspflichten nach ElektroG.
Die Liste der registrierten Hersteller / Inverkehrbringer und ihre Bevollmächtigten ist auf der Webseite der Stiftung EAR veröffentlicht : https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/hersteller/