PV CYCLE Deutschland GmbH –Rücknahme nach ElektroG

ERWERBERPFLICHTEN

Als Beleg für eine bei der Stiftung EAR  erfolgte Registrierung erhält jeder Inverkehrbringer / Hersteller eine WEEE Reg. Nr. , die er in seinen Liefer- und Rechnungsdokumenten aufführen muss.

Für den Erwerber von neuen Solarmodulen besteht eine Informationspflicht, die Registrierung der erworbenen Marke und des gewählten Herstellers zu prüfen.

Der Vertrieb von nicht registrierten Modulherstellern und -marken ist strafbar. Eine Missachtung dieser Vorgabe kann für den Hersteller und für den Erwerber empfindliche Geldstrafen und ein Vertriebs- und Betreiberverbot zur Folge haben.

Wird eine Missachtung ermittelt, werden dem Erwerber die gleichen gesetzlichen Pflichten auferlegt wie dem Hersteller, d.h. er übernimmt die entsprechenden kollektiven Rücknahme- und Mitteilungspflichten nach ElektroG.

Die Liste der registrierten Hersteller / Inverkehrbringer  und ihre Bevollmächtigten ist auf der Webseite der Stiftung EAR veröffentlicht : https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/hersteller/

AUßERHALB DES ÖFFENTLICHEN SEKTORS (B2B)

verpflichtet das ElektroG ebenso alle Vertreiber und Distributoren sowie alle Endnutzer (entsorgungspflichtiger Letztbesitzer) zur Einhaltung der aufgestellten Regeln im Sinne einer Ressourcen- und Klimaschonung,

alle Distributoren (stationär und online) beim Verkauf neuer Solarprodukte zur Rücknahme der alten Produkte mit Gewährleistung einer fachgerechten Entsorgung (Rücknahmepflicht des Handels),

alle entsorgungspflichtigen Letztbesitzer zur Beauftragung einer fachgerechten Entsorgung und Erstellung eines jährlichen Entsorgungsreport (Recycling- und Verwertungsquoten) im Portal der Stiftung EAR.