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Erweiterte Herstellerverantwortung

Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) – Ihre gesetzlichen Pflichten als Hersteller

Die erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility – EPR) gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verpflichtet Hersteller, Händler und Online-Händler dazu, sich an der Rücknahme, Verwertung und fachgerechten Entsorgung ihrer Produkte zu beteiligen. Ziel ist es, Umweltbelastungen zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft zu fördern.

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Wer ist betroffen?
Was sind Ihre Pflichten?
Was passiert bei Verstößen?
Wer ist betroffen?
Wer ist betroffen?

Hersteller

Unternehmen, die Elektro- und Elektronikgeräte unter eigenem Namen oder eigener Marke

herstellen und in Verkehr bringen.

Händler

Unternehmen, die Geräte anderer Hersteller unter eigenem Namen weiterverkaufen oder

unter eigener Marke vertreiben.

Online-Händler

Auch Online-Händler mit Lager- und Versandkapazitäten sind zur Rücknahme verpflichtet.

Was sind Ihre Pflichten?
Was sind Ihre Pflichten?

Registrierungspflicht

Hersteller und Händler müssen sich vor dem Inverkehrbringen bei der Stiftung Elektro-

Altgeräte Register (stiftung ear) registrieren lassen.


Rücknahmepflichten

Beim Verkauf neuer Geräte muss eine kostenlose Rücknahme gleichartiger Altgeräte (1:1-

Rücknahme) angeboten werden.


Entsorgungspflichten

Die zurückgenommenen Geräte müssen umweltgerecht und gesetzeskonform entsorgt

werden.


Meldepflichten

Es besteht eine Pflicht zur Meldung von Gerätemengen und weiteren Informationen an

Behörden und Registerstellen.

Was passiert bei Verstößen?
Was passiert bei Verstößen?

Wer gegen das ElektroG verstößt, muss mit empfindlichen Bußgeldern,

Zwangsmaßnahmen und zivilrechtlichen Konsequenzen rechnen – bis hin zum

Vertriebsverbot in Deutschland.