Erweiterte Herstellerverantwortung
Die erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility – EPR) gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verpflichtet Hersteller, Händler und Online-Händler dazu, sich an der Rücknahme, Verwertung und fachgerechten Entsorgung ihrer Produkte zu beteiligen. Ziel ist es, Umweltbelastungen zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft zu fördern.
Wer ist betroffen?
Hersteller
Unternehmen, die Elektro- und Elektronikgeräte unter eigenem Namen oder eigener Marke
herstellen und in Verkehr bringen.
Händler
Unternehmen, die Geräte anderer Hersteller unter eigenem Namen weiterverkaufen oder
unter eigener Marke vertreiben.
Online-Händler
Auch Online-Händler mit Lager- und Versandkapazitäten sind zur Rücknahme verpflichtet.
Was sind Ihre Pflichten?
Registrierungspflicht
Hersteller und Händler müssen sich vor dem Inverkehrbringen bei der Stiftung Elektro-
Altgeräte Register (stiftung ear) registrieren lassen.
Rücknahmepflichten
Beim Verkauf neuer Geräte muss eine kostenlose Rücknahme gleichartiger Altgeräte (1:1-
Rücknahme) angeboten werden.
Entsorgungspflichten
Die zurückgenommenen Geräte müssen umweltgerecht und gesetzeskonform entsorgt
werden.
Meldepflichten
Es besteht eine Pflicht zur Meldung von Gerätemengen und weiteren Informationen an
Behörden und Registerstellen.
Was passiert bei Verstößen?
Wer gegen das ElektroG verstößt, muss mit empfindlichen Bußgeldern,
Zwangsmaßnahmen und zivilrechtlichen Konsequenzen rechnen – bis hin zum
Vertriebsverbot in Deutschland.