DER ÜBERBLICK
Die Rücknahmeverpflichtung der Hersteller/Inverkehrbringer und Vertreiber ist geregelt in der europäischen WEEE – Richtlinie 2012/19/EU (Waste Electric and Electronic Equipment).
In Deutschland ist die WEEE – Produktrücknahmeverpflichtung im aktuellen ElektroG – („Gesetz zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten“) umgesetzt.
Seit dem 24. Oktober 2015 ist das neue ElektroG in Kraft. Mit dieser ersten Reform seit 2005 wurden die Solarmodule in den Anwendungsbereich aufgenommen.