Jeder Inverkehrbringer/ Hersteller hat die Niederlassungspflichten (rechtliche selbständige Organisation oder Person) in jedem EU Land zu beachten. Verfügt er über keine entsprechende Organisation oder Person, kann er alle Registrierungs- und Rücknahmeverpflichtungen auf einen Bevollmächtigten übertragen.
PV CYCLE hat ein akkreditiertes Partnerunternehmen an der Seite, das eine solche Bevollmächtigung oder Authorized Representative (AR) in jedem EU Land übernehmen kann.